Hamburg

Das Schulsystem in Hamburg

In Hamburg können Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule aus einem Angebot von 118 Stadtteilschulen und Gymnasien ihre Schule wählen. Die Stadtteilschule führt in neun Jahren, das Gymnasium in acht Jahren zum Abitur. Beide Schulformen haben unterschiedliche Profile, für alle weiterführenden Schulen gilt jedoch, dass Schülerinnen und Schüler individuell gefördert und bei der Berufs- und Studienorientierung intensiv begleitet werden.

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Die Stadtteilschule vergibt alle Abschlüsse: den ersten Bildungsabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) nach Klasse 9, den mittleren Bildungsabschluss (ehemals Realschulabschluss) nach Klasse 10 und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse 13. Der Unterricht in dieser Schulform bereitet auf die einzelnen Bildungsabschlüsse vor und bietet zusätzlich verstärkt eine berufliche Orientierung.

Die Gymnasien in Hamburg haben das Ziel, Schülerinnen und Schüler nach acht Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zu führen. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden als pädagogische Einheit die Beobachtungsstufe.

Darüber hinaus hat sich die Hansestadt Hamburg auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) spezialisiert. Kinder mit Einschränkungen in diesen Bereichen können in die fünften Klassen der Stadtteilschulen oder Gymnasien wechseln oder aber die Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) www.hamburg.de/ReBBZ besuchen.

Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den Bereichen geistige, motorische und körperliche Entwicklung, Autismus oder Sinnesbehinderungen stehen überwiegend die integrationserfahrenen und demzufolge gut ausgestatteten allgemeinen Schulen – gleich welcher Schulform – aber auch die speziellen Sonderschulen offen.

Anfang Februar sollten Eltern ihr Kind in der von ihnen gewählten Schule für die Jahrgangsstufe 5 anmelden. Das Anmeldeformular erhalten Eltern Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes. Dazu müssen drei Schulwünsche angegeben werden. Das Kind wird in die Erstwunschschule aufgenommen, wenn die eingehende Prüfung positiv verläuft und genügend Schulplätze zur Verfügung stehen. Sollte keiner der drei Wünsche erfüllt werden können, wird das Kind einer, der Schulform des Erstwunsches entsprechenden Schulform in zumutbarer Entfernung zum Wohnort zugewiesen.

Die Stundentafel

Für jede Schulform markieren die Stundentafeln jeweils die Anzahl der Unterrichtsstunden, die in den Fächern und Lernbereichen bis zur letzten Jahrgangsstufe der Schulform beziehungsweise Schulstufe insgesamt zu erteilen sind (Grundstunden). Für jeden Lernbereich und jedes Fach zeigen die Stundentafeln die Stunden an, die über eine Jahrgangsstufe oder mehrere Jahrgangsstufen mindestens zu erteilen sind, damit ein Schulabschluss erteilt werden darf (Mindeststunden). Für jede Schule ergibt sich aus der Differenz zwischen den Grundstunden und den Mindeststunden ein eigener Gestaltungsraum. Werden die Grund- und Mindeststunden umgerechnet, ergibt dies ein Schuljahr von 38 Unterrichtswochen.

  • In der Grundschule sind jeweils 27 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer wöchentlich zu unterrichten,
  • in der Stadtteilschule sind jeweils mindestens 30 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer pro Jahrgangsstufe in der Woche zu unterrichten, und
  • im Gymnasium sind in der Jahrgangsstufe 5 30 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer, in der Jahrgangsstufe 6 31 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten Dauer je Woche zu erbringen; in den übrigen Jahrgangsstufen sind jeweils höchstens 34 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer zu erteilen.

Die Stadtteilschule

Um die bestmöglichen Leistungen und den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen, wird in den Hamburger Stadtteilschulen gemeinsam gelernt, Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt. Jeder ist einzigartig und jeder lernt auf seine eigene Art, sodass jede Heranwachsende und jeder Heranwachsender den eigenen Bildungsweg finden soll und muss, um vielseitige Leistungspotenziale entwickeln zu können. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 liegt die Klassenstärke bei 23, in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 bei 25 Schülerinnen und Schülern. So wird eine zunehmende Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Kooperation und Zielorientierung erarbeitet. Dabei werden alle Schülerinnen und Schüler auf dem Weg des erfolgreichen Lernens von Lehrkräften unterstützt und begleitet.

Weitere Informationen unter www.hamburg.de/stadtteilschule

Schulabschlüsse

Es wird konsequent vermieden, eine zu frühe Festlegung auf einen bestimmten Abschluss zu treffen. Damit wird das Anstreben eines höheren Schulabschlusses gefördert. damit die Möglichkeit, einen höheren Abschluss anzustreben, weiter gefördert werden kann. Schülerinnen und Schüler können alle drei Schulabschlüsse erwerben: den ersten, den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss und das Abitur.

Der erste allgemeinbildende Schulabschluss ist erreicht, wenn die Heranwachsenden am Ende der Jahrgangsstufen 9 oder 10 an der Abschlussprüfung teilgenommen haben und in allen Fächern und Lernbereichen sowie im praxisorientierten Teil der Prüfung mindestens die Note „ausreichend“ erlangt haben. Der mittlere Schulabschluss ist erworben, wenn die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 an der Abschlussprüfung teilgenommen haben und in allen Fächern, Lernbereichen und ggf. der besonderen betrieblichen Lernaufgabe mindestens die Note „ausreichend“ erreicht haben. In den Stadtteilschulen haben die Schülerinnen und Schüler für das Abitur durch die Vorstufe in der Jahrgangsstufe 11 ein Jahr mehr Zeit, d.h. insgesamt neun Jahre. Diese erhöhte Unterrichtszeit bis zur Studienstufe wird auch für ein breites, interessendifferenziertes Bildungsangebot in der Mittelstufe genutzt.

Lernniveaus und Wahlmöglichkeiten

Es gibt neben dem gemeinsamen Lernen in der Klasse immer wieder Phasen, in denen die Heranwachsenden – entsprechend ihres Lerntempos, ihrer Fähigkeiten und Interessen – individuelle Übungen und Aufgaben erhalten. Darüber hinaus werden in einigen Fächern und Lernbereichen teilweise Fachkurse auf unterschiedlichen Niveaus, zahlreiche Wahlpflichtfächer, Fach- und Profilklassen sowie verschiedene Oberstufenprofile angeboten.

Lernentwicklungsgespräche

Für die Lern- und Leistungsentwicklung haben die Lernentwicklungsgespräche zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften eine wesentliche Bedeutung. Mit allen Beteiligten wird der aktuelle Leistungsstand betrachtet, Lernziele vereinbart und die nächsten Schritte der Schülerin bzw. des Schülers auf dem Weg zum angestrebten Schulabschluss vereinbart.

Inklusion

Im Oktober 2009  hat die Hamburgische Bürgerschaft mit §12 des Hamburgischen Schulgesetzes für alle Kinder mit Behinderungen einen vorbehaltlosen Anspruch auf den Besuch einer möglichst wohnortnahen Grund- oder weiterführenden Schule geschaffen. Hamburg bietet darüber hinaus weiterhin Sonderschulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an, siehe unter www.hamburg.de/inklusion-schulen.

Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung festgestellt wurde, können auch an jeder weiterführenden Schule angemeldet werden. Sollte ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung vorliegen oder das Kind Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen haben, stehen vorwiegend personell und sachlich entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen offen, die über Vorerfahrung in der Förderung dieser Schülerinnen und Schüler verfügen.

Inklusive Bildung bedeutet, dass mit den Kompetenzen, Talenten und Stärken, aber auch mit den Schwierigkeiten und Problemen von Schülerinnen und Schülern so umgegangen wird, dass individuelle Entwicklungsprozesse auf unterschiedlichen Stufen mit verschiedenen Intensitäten und Unterstützungen ermöglicht werden können. Aus diesem Grund arbeiten multiprofessionelle Teams bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Sonderpädagog*innen, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie weitere pädagogisch-therapeutische Fachkräfte zusammen.

Übergang in Beruf oder Studium

Auf dem Weg in den Beruf oder ins Studium werden Schülerinnen und Schüler in dieser Schulform aktiv begleitet. Die Stadtteilschulen arbeiten eng mit beruflichen Schulen und Hochschulen zusammen. In der Jahrgangsstufe 8 erfolgen die Orientierung und Vorbereitung auf die Phase der Berufspraxis in der Jahrgangsstufe 9. In der Jahrgangsstufe 10 qualifizieren sich die Schülerinnen und Schüler für den Übergang entweder in die berufliche Ausbildung oder in die gymnasiale Oberstufe. Die Jahrgangsstufen 10 und 11 bieten vielfältige Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt oder auch für längere Praktika im In- und Ausland.

Die Oberstufe

Diese setzt sich aus der Vorstufe in der Jahrgangsstufe 11 und der Studienstufe in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zusammen. Die zusätzliche Lernzeit der Vorstufe wird für die intensive Vorbereitung auf die Studienstufe sowie für die Stärkung der überfachlichen Kompetenzen genutzt. Zudem bietet die Möglichkeit des Auslandsaufenthalts, auch in Form von Praktika, Raum für die Entwicklung der Persönlichkeit.

Die Studienstufe wird aus den Jahrgangsstufen 12 und 13 gebildet. Organisiert wird sie als Profiloberstufe. In den vier Semestern der Studienstufe erfolgt der Unterricht fächerübergreifend mit thematischen Schwerpunkten. Ein Profil besteht aus mindestens einem profilgebenden Fach (z.B. Biologie), das auf höherem Niveau unterrichtet wird, aus begleitenden Unterrichtsfächern (z.B. Geographie und Philosophie) sowie in vielen Fällen aus einem Seminar, um methodische Kompetenzen zu fördern. Das Beherrschen von Präsentationstechniken kann hier als ein Beispiel genannt werden. Sehr wichtig sind zudem allgemeinbildende und fundierte Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache. Aus diesem Grund müssen diese Fächer in der Studienstufe ausnahmslos belegt werden, zwei von ihnen auf einem erhöhten Anforderungsniveau. Gymnasien und Stadtteilschulen führen eine eigene Oberstufe. Sie können untereinander und schulformübergreifend kooperieren, siehe www.schulrecht.hamburg.de.

Exzellenzförderung

Schülerinnen und Schüler mit hohen Bildungszielen und einem hohen Leistungsvermögen werden in der Stadtteilschule sowohl durch den differenzierten Unterricht in der Klasse als auch durch ausgewählte Lernangebote gefordert. Auf diese Weise lernen die Jugendlichen ihre Leistungspotenziale kennen und entwickeln sich bestmöglich weiter. Durch Kooperationen mit Firmen und Hochschulen werden vielseitige Chancen und Herausforderungen geboten. Bei besonders begabten Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit auf Wunsch das Abitur bereits nach acht Jahren abzulegen, indem z.B. eine Jahrgangsstufe übersprungen wird.

Das Gymnasium

An den 61 allgemeinbildenden Gymnasien in der Hansestadt Hamburg werden Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel unterrichtet, in acht Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife geführt zu werden. Heranwachsenden wird zunehmend Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Kooperation und Leistungsorientierung beigebracht. Maximal 28 Schülerinnen und Schülern werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 in einer Klasse unterrichtet. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden als pädagogische Einheit die Beobachtungsstufe. Sie bereitet auf den weiteren Besuch des Gymnasiums vor und schafft eine Basis für die Entscheidung über die weiterführende Schulform am Ende der Jahrgangsstufe 6. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 gelten für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2016/2017 für die fünfte Klasse angemeldet werden, der Bildungsplan Gymnasium Sekundarstufe I (2011), die Stundentafel sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5-10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), siehe auch www.hamburg.de/gymnasium.

In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden die Jugendlichen auf den Übergang in die Studienstufe mit ihren Schwerpunkten vorbereitet. In der Mittelstufe des Gymnasiums erwerben die Schülerinnen und Schüler die methodischen und fachlichen Kompetenzen, die sie zu einer erfolgreichen Arbeit in der Studienstufe befähigen. Der Unterricht umfasst in der Mittelstufe des Gymnasiums durchschnittlich 34 bzw. 35 Stunden á 45 Minuten pro Woche, die in der Regel als Doppelstunden unterrichtet werden.

In den Gymnasien bilden die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Studienstufe. Organisiert ist sie als Profiloberstufe. Der Unterricht umfasst das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld, das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld, das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld und Sport. In diesen vier Semestern gestalten die Gymnasien den Unterricht fächerübergreifend mit thematischen Schwerpunkten (z.B. „Energietechnik und Nachhaltigkeit“). Ein Profil besteht aus mindestens einem profilgebenden Fach (z.B. Physik), das auf höherem Niveau unterrichtet wird, aus begleitenden Unterrichtsfächern (z.B. Geographie und Philosophie) sowie in vielen Fällen aus einem Seminar, um methodische Kompetenzen zu fördern – als Beispiel kann hier das Beherrschen von Präsentationstechniken genannt werden. Allgemeinbildende und fundierte Kenntnisse in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache sind darüber hinaus sehr elementar. Daher müssen sie in der Studienstufe fortführend belegt werden, zwei von ihnen auf einem erhöhten Anforderungsniveau.

Am Ende der Studienstufe soll der Prüfling in der Abiturprüfung nachweisen, dass er den Anforderungen genügt, die an den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gestellt werden. Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Diese wird im Profilbereich und in drei weiteren Fächern abgelegt. Dabei entscheidet die Zeugniskonferenz spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung über die Zulassung der Schülerinnen und Schüler zum schriftlichen Teil der Abiturprüfung. Die in der Studienstufe einschließlich der Abiturprüfung zu erreichende Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der in den vier Semestern der Studienstufe erreichten Punktzahlen und der in der Abiturprüfung erreichten Punktzahlen. Aus der Summe der erreichten Gesamtpunktzahl, die mindestens 300 und höchstens 900 Punkte beträgt, wird eine Durchschnittsnote gebildet.

Beratung und Unterstützung durch die Gymnasien

Im Laufe des Schuljahres werden von den Lehrkräften zusammen mit Eltern, Schülerinnen und Schülern Lernentwicklungsgespräche durchgeführt, in denen der aktuelle Leistungsstand und die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen, sowie gemeinsame Schritte für den weiteren Lernprozess verabredet werden. Sollten die Leistungen nicht ausreichen, erhalten die Heranwachsenden ergänzend/additive Förderung, um die im Bildungsplan festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Nur auf Antrag der Eltern sind ein Schulformwechsel bzw. eine Klassenwiederholung möglich. Dazu arbeiten neben den Klassenlehr- und Fachlehrkräften speziell ausgebildete Beratungslehrkräfte an den Gymnasien.

Alle Gymnasien sind Ganztagesschulen, d.h. es werden den Schülerinnen und Schülern neben dem Mittagessen unterschiedliche Formen der Hausaufgabenbetreuung und spezielle Kurse, z.B. in Musik, Sport und Theater angeboten. Die Chor-, Theater- und Orchesterangebote an den Hamburger Gymnasien tragen entscheidend zur kulturellen Bildung und zur Entwicklung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler bei. Im Rahmen von Projektwochen, Seminaren und dem verpflichtenden Betriebspraktikum erhalten die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 gezielte Berufs- und Studienberatung. Dazu arbeiten die Gymnasien intensiv mit außerschulischen Partnern zusammen.

Exzellenzförderung

Durch ausgewählte Lernangebote werden besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler in den Gymnasien gefordert. Dazu kooperieren viele Gymnasien im Rahmen des Frühstudiums mit den Hochschulen. Vor Eintritt in die zweijährige Studienstufe können sich die Heranwachsenden für die Teilnahme an einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthalt entscheiden. In der Sekundarstufe I besteht die Möglichkeit für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, eine Jahrgangsstufe zu überspringen.

Die Fachhochschulreife

Schülerinnen und Schüler, die die Studienstufe mindestens bis zum Ende des zweiten Semesters besucht haben, erwerben die Fachhochschulreife, wenn sie bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllen und eine fachpraktische Ausbildung abschließen oder abgeschlossen haben.

Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Heranwachsenden in zwei aufeinander folgenden Semestern der Studienstufe, in zwei Fächern, die auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden, mindestens zwei Semesterergebnisse mit jeweils mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung und insgesamt mindestens 40 Punkte in doppelter Wertung sowie in elf weiteren Semesterergebnissen mindestens sieben Semesterergebnisse mit jeweils mindestens 5 Punkten und insgesamt mindestens 55 Punkten der einfachen Wertung, erreicht haben.

Insgesamt müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens 95 Punkte erreichen, höchstens können 285 Punkte erreicht werden. Aus der Summe der von den Schülerinnen und Schülern erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Durchschnittsnote gebildet.

Die oben genannte fachpraktische Ausbildung kann durch, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens einjährig kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung, eine mindestens einjährig gelenkte praktische Tätigkeit oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst, erfüllt werden.

Es ist über den Inhalt und den Umfang der praktischen Tätigkeit ein Zeugnis vorzulegen, das außerdem eine Bewertung der erbrachten Leistungen sowie Angaben über die Versäumnisse enthält. Auf Antrag erteilt die zuständige Behörde über den Erwerb der Fachhochschulreife ein Zeugnis. Weitere Informationen sind unter www.hamburg.de/siz erhältlich.

Weitere Informationen zum externen Mittleren Schulabschluss und zum Abitur in Hamburg finden Sie hier:

Mittleren Schulabschluss nachholen in Hamburg
Abitur nachholen in Hamburg

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